Pauschalbetrag für ein selbstbestimmtes Wohnen (neue Anspruchsvoraussetzungen)

Viele Seniorinnen und Senioren möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen – auch wenn sie im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind. Die Ergänzungsleistungen (EL) helfen dabei, indem sie einen Teil der Kosten für Haushalthilfe, Pflege und Betreuung zu Hause übernehmen.

«Diese Leistungen erleichtern es, trotz Pflegebedarf zu Hause zu bleiben und den Alltag selbstbestimmt zu gestalten.»

Wer eine AHV-Altersrente bezieht und auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist, kann verschiedene Leistungen beantragen:

Hauswirtschaftliche Hilfe:
Vergütung von Kosten für Unterstützung im Haushalt, wenn die Notwendigkeit ärztlich bestätigt ist.

Betreuung zu Hause:
Übernahme von Betreuungskosten bei Alter, Krankheit, Unfall oder Invalidität.

Pflege durch Spitex oder private Pflegepersonen:
Vergütung von Kosten, inklusive Patientenbeteiligung.

Pflege durch Angehörige:
Auch Familienmitglieder können entschädigt werden, wenn eine Hilflosenentschädigung besteht.

Pauschalbetrag für selbstbestimmtes Wohnen:
Monatlich 300 Franken für EL-Bezüger:innen, die zu Hause leben und regelmässig auf Betreuung angewiesen sind.

Begleitetes oder betreutes Wohnen:
Unterstützung bei der selbständigen Lebensführung, etwa nach einem Klinikaufenthalt.

 

Weitere Informationen und Formulare sind auf der Website der SVA Aargau zu finden:

www.sva-ag.ch – Krankheits- und Behinderungskosten EL